Anhänger-Kontrolle beim Strassenverkehrsamt (MFK)

Alle Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg werden von der MFK periodisch zu einer Überprüfung aufgeboten. Damit diese Kontrolle erfolgreich wird, muss der Anhänger entsprechend vorbereitet und beladen werden. Wir kümmern uns um alles und können den Anhänger für Sie gerne vorführen.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Schicken Sie uns das Aufgebot zur Fahrzeugprüfung per Mail, oder rufen Sie uns an.
  2. Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin für die Werkstatt abzumachen
  3. Sie bringen uns den Anhänger zum vereinbarten Zeitpunkt vorbei und wir besprechen die nötigen Arbeiten. Wir sprechen ab, ob wir zur MFK fahren, oder ob Sie das selbst machen.
  4. Wir vereinbaren einen Abholtermin für den vorgeführten Anhänger

Für die MFK-Kontrolle müssen Anhänger mit 80 % der Nutzlast beladen werden. Bei einem Tandemanhänger mit 3500 kg und einer Nutzlast von 2700 kg als Beispiel muss der Anhänger für die MFK mit 2160 kg beladen werden. Dies ist nötig, damit bei der Kontrolle die Bremsen auf dem Prüfstand kontrolliert werden können.

Wir beladen und reparieren für Sie alle Anhängermarken und Ausführungen. (z. B. Transportanhänger, Brückenanhänger, Einachsanhänger, Tandemanhänger, Wohnwagen, Viehanhänger, Pferdeanhänger, Verkaufsanhänger und Foodtrucks)

Folgende Punkte werden bei der MFK-Kontrolle geprüft:

  • Funktionstüchtige Beleuchtung, die Gläser der Leuchten dürfen keine Risse haben und dürfen nicht matt sein.
  • Die Fahrgestellnummer muss sichtbar und lesbar sein
  • Montierte Radkeile mit Halterung
  • Fahrgestell und Aufbau dürfen keine Risse und vorstehende Teile haben und dürfen nicht durchgerostet sein.
  • Radlagerspiel und Spiel in der Auflaufvorrichtung müssen innerhalb der Toleranz sein
  • Kugelkupplungen und Zugösen dürfen nicht bis zur Verschleissgrenze abgenutzt sein
  • Reifen müssen genügend Traglast aufweisen, genügend Profil haben und dürfen keine Risse oder Verletzungen aufweisen
  • Verschlüsse und Bordwände dürfen kein Spiel haben und nicht klappern.
  • Die Abreissleine muss vorschriftsgemäss montiert sein und darf keine Beschädigungen aufweisen
  • Anhänger mit installierten Gasgeräten (Wohnanhänger oder Foodtrucks) müssen eine aktuelle Gasprüfung haben. Wir haben die Konzession zum Erstellen und Prüfen von Gasanlagen.
  • Anhängerboden: Darf nicht gerissen oder verfault sein und darf keine Löcher haben
  • Der Anhänger muss mit 80 % der Nutzlast beladen sein und die Ladung muss vorschriftsgemäss gesichert sein

Für die Auflaufbremse ist eine Verzögerung von mindestens 50 % vorgeschrieben, und die Stellbremse muss den Anhänger in einer Steigung von 20 % auch rückwärts halten können. Die Bremsen aller Räder müssen eine gleichmässige Verzögerung aufweisen. Die meisten Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 750 bis 3500 kg haben Auflaufbremsen mit Rückfahrautomatik. Hier ist die Abbremsung rückwärts am Hang oft ungenügend. Nur mit einer richtig eingestellten, und mit Original-Ersatzteilen reparierten Bremsen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Werte erreichbar. Schlechte, oder verrostete Bremsseile haben einen extremen Einfluss auf die Bremsleistung und die Bremsen lösen damit nicht mehr richtig. Als Folge davon wird die Bremse verbrennen.  Auf unserem Prüfstand können wir alles perfekt prüfen und einstellen. Dank unseres sehr grossen Ersatzteillagers haben wir die nötigen Teile für die allermeisten Anhänger in Originalqualität am Lager.

RBV: Reparaturbestätigungsverfahren (Erklärung)

Wenn an einem Fahrzeug bei der MFK-Kontrolle Mängel festgestellt werden, so musste früher nach Behebung der Mängel das Fahrzeug in einer Nachkontrolle nochmals bei der MFK vorgeführt werden.  Heute ist das in vielen Kantonen nicht mehr nötig. Das Strassenverkehrsamt hat die Nachkontrollen an berechtigte Betriebe abgegeben. Unser Betrieb darf die Nachkontrollen (RBV) für Anhänger bis 3500 kg kontrollieren und bestätigen. Dies gilt für die Kantone St. Gallen, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Schaffhausen und Graubünden.